Hafiz Khalid · hmsk.life

Ratgeber

Kleinunternehmer Grenze 2026/2027: 25.000 € und 100.000 €

Aktualisiert: · Hafiz Khalid

Seit 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung neue Grenzen und eine harte Regel: Wer im laufenden Jahr über 100.000 € kommt, ist sofort raus, schon mit dem Umsatz, der die Grenze reißt. Hier steht, welche Grenze 2026 und 2027 für Sie gilt und was beim Überschreiten genau passiert.

Die zwei Grenzen nach § 19 UStG

Ihre Umsätze sind als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  • Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr lag bei höchstens 25.000 €, und
  • Ihr Gesamtumsatz im laufenden Jahr überschreitet 100.000 € nicht.

Gezählt wird nach vereinnahmten Entgelten, also wenn das Geld eingeht, ohne Umsatzsteuer. Anzahlungen zählen, sobald sie eingehen. Der Verkauf von Anlagevermögen, etwa Ihres alten Firmenlaptops, zählt nicht mit (Abschnitt 19.2 UStAE). Seit 2025 gibt es keine Prognose mehr: Es zählt, was tatsächlich passiert.

Welche Grenze gilt 2026, welche 2027?

JahrVorjahresumsatz höchstensUmsatz im Jahr höchstens
202625.000 € im Jahr 2025100.000 € im Jahr 2026
202725.000 € im Jahr 2026100.000 € im Jahr 2027

Die Beträge stehen so im Gesetz und gelten nach heutigem Stand (22. Oktober 2026) auch für 2027. Die wichtigste Frage für 2027 ist deshalb Ihr Umsatz in diesem Jahr: Liegt er 2026 über 25.000 €, sind Sie 2027 kein Kleinunternehmer mehr, auch wenn Sie 2026 unter 100.000 € bleiben.

Kleinunternehmer Grenze überschritten im laufenden Jahr: was passiert?

Überschreitet Ihr Umsatz im laufenden Jahr 100.000 €, endet die Befreiung sofort. Das Bundesfinanzministerium erklärt das mit einem Beispiel (Abschnitt 19.1 Abs. 2 UStAE):

Vorjahr 20.000 €, im laufenden Jahr bisher 80.000 €. Ein neuer Kunde bestellt für 40.000 € und zahlt sofort. Mit diesem Zahlungseingang ist die Grenze überschritten.

  • Die 80.000 € davor bleiben steuerfrei.
  • Der Auftrag über 40.000 € ist in voller Höhe steuerpflichtig, nicht nur der Teil über 100.000 €.
  • Alle späteren Umsätze in diesem Jahr sind steuerpflichtig, auch Zahlungen, die erst danach für frühere Leistungen eingehen (Abschnitt 19.7 UStAE).
  • Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Pflichten: Umsatzsteuer auf Rechnungen, Voranmeldungen beim Finanzamt, Vorsteuerabzug.

Praktisch heißt das: Haben Sie mit einem Privatkunden einen Endpreis vereinbart, steckt die Umsatzsteuer jetzt in diesem Preis, und Ihnen bleibt weniger. Bei Geschäftskunden schreiben Sie die Umsatzsteuer obendrauf. Prüfen Sie vor einem großen Auftrag, ob er noch unter die Grenze passt.

Über 25.000 €, aber unter 100.000 €

Das ist der häufigste Fall, und er wird oft falsch verstanden. Im laufenden Jahr ändert sich nichts: Sie bleiben Kleinunternehmer, solange Sie nicht über 100.000 € kommen. Aber im nächsten Jahr ist die Vorjahresgrenze von 25.000 € gerissen, und Sie berechnen ab dem 1. Januar Umsatzsteuer. Wer 2026 auf 30.000 € kommt, sollte seine Preise und seine Rechnungsvorlage für 2027 jetzt planen.

Grenze im Gründungsjahr

Wer im laufenden Jahr gründet, hat kein Vorjahr. Dann gilt für das Gründungsjahr die Grenze von 25.000 €, nicht 100.000 € (Abschnitt 19.1 Abs. 3 UStAE). Sie wird nicht auf ein volles Jahr hochgerechnet: Wer im Oktober anfängt, hat dieselben 25.000 € wie jemand, der im Januar anfängt. Schon der Umsatz, mit dem Sie im Gründungsjahr über 25.000 € kommen, ist steuerpflichtig.

Was auf der Rechnung stehen muss

Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und vermerken, dass die Steuerbefreiung gilt (§ 34a UStDV), zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Mehr zu allen Pflichtangaben steht in Rechnung schreiben als Freelancer. Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können (E-Rechnungspflicht).

Freiwillig auf die Regelung verzichten

Sie können auch unterhalb der Grenzen Umsatzsteuer berechnen, etwa wenn Sie viel einkaufen und die Vorsteuer zurückhaben möchten. Diese Erklärung bindet Sie an mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Rechnen Sie das vorher mit Ihrer Steuerberatung durch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmer Grenze 2026?

Vorjahresumsatz 2025 höchstens 25.000 € und Umsatz 2026 höchstens 100.000 €, jeweils ohne Umsatzsteuer und nach Zahlungseingang gerechnet.

Gilt 2027 eine neue Kleinunternehmer Grenze?

Nach heutigem Gesetzesstand (22. Oktober 2026) nein: Für 2027 gelten wieder 25.000 € für das Vorjahr 2026 und 100.000 € für 2027.

Was passiert, wenn ich 100.000 € im laufenden Jahr überschreite?

Schon der Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, ist in voller Höhe steuerpflichtig, ebenso alle späteren. Die Umsätze davor bleiben steuerfrei. Es gibt keine Übergangsfrist.

Ich liege dieses Jahr über 25.000 €. Was nun?

In diesem Jahr bleiben Sie Kleinunternehmer, solange Sie unter 100.000 € bleiben. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres berechnen Sie Umsatzsteuer.

Welche Grenze gilt im Gründungsjahr?

25.000 €, egal in welchem Monat Sie gegründet haben. Der Betrag wird nicht auf ein volles Jahr hochgerechnet.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Keine Steuerberatung; für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

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